Anwaltliches Berufsrecht
Grundlagen des anwaltlichen Berufsrechts
Was das Berufsrecht ist, woher es kommt, wer es setzt und durchsetzt, wie ein Mandat entsteht und warum der Strafverteidiger in diesem Recht einen Sonderfall bildet.

Das anwaltliche Berufsrecht regelt den Zugang zum Beruf, die Pflichten bei seiner Ausübung, die Organisation der Anwaltschaft in Kammern und die Verfahren, in denen Pflichtverletzungen geahndet werden. Es steht in der Bundesrechtsanwaltsordnung, in der Berufsordnung der Satzungsversammlung, in der Fachanwaltsordnung und in einer Reihe von Nebengesetzen, die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz über das Geldwäschegesetz bis zur Strafprozessordnung reichen. Wer mit ihm in Berührung kommt, durch eine Anfrage der Kammer, eine Beschwerde des Mandanten oder eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft, braucht zuerst das Koordinatensystem. Die sieben Kapitel dieser Rubrik liefern es.
Der Ausgangspunkt ist ein verfassungsrechtlicher. Seit den Bastille-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts von 1987 ist jede Berufspflicht ein Eingriff in die Berufsfreiheit, der eine gesetzliche Grundlage und eine Rechtfertigung braucht. Das Berufsrecht ist damit zuerst ein Freiheitsrecht und erst in zweiter Linie ein Pflichtenrecht. Diese Reihenfolge ist keine Formalie. Sie entscheidet darüber, wer im Zweifel zu begründen hat, die Kammer, die eine Pflicht behauptet, oder der Anwalt, der sich auf seine Freiheit beruft.
Die Rubrik folgt dem Gang von der Freiheit zur Pflicht. Das erste Kapitel erklärt die Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege, was aus dieser Formel folgt und was nicht. Das zweite Kapitel erzählt die Geschichte des Berufs vom Fürsprech des Sachsenspiegels bis zur Berufsrechtsreform von 2022, weil sich die Spannung zwischen staatlicher Aufsicht und freier Advokatur nur historisch verstehen lässt. Das dritte Kapitel ordnet die Rechtsquellen nach Rang und Wirkung und warnt vor den Zitierfallen, die die Neuzählung des § 43a BRAO hinterlassen hat. Das vierte Kapitel beschreibt die Selbstverwaltung und die Anwaltsgerichtsbarkeit, ein Privileg, das kein anderer freier Beruf hat und das für den Betroffenen weniger komfortabel ist, als es klingt, und es fragt, was besonderes Vertrauen mit besonderer Verantwortung zu tun hat. Das fünfte Kapitel behandelt das Mandat, seine Entstehung durch Vertrag oder Hoheitsakt, den Kontrahierungszwang bei Beratungshilfe und Beiordnung und den Katalog der Informationspflichten, aus dem Beschwerden gemacht werden. Das sechste Kapitel widmet sich dem Strafverteidiger, für den die allgemeinen Regeln in besonderer Schärfe gelten. Das siebte Kapitel blickt auf die Nachbarberufe, auf das europäische Berufsrecht und auf die Rechtsprechung aus Straßburg und Luxemburg.
Die Kapitel dieser Rubrik
- Berufsrecht ist ein Freiheitsrecht
Die Stellung des Rechtsanwalts nach den §§ 1 bis 3 BRAO, die Formel vom Organ der Rechtspflege, die Bastille-Beschlüsse und das, was Grundgesetz und Menschenrechtskonvention über den Anwaltsberuf sagen.
- Vom Fürsprech zur BRAO, eine Geschichte der freien Advokatur
Der Beruf ist jünger, als seine Traditionspflege vermuten lässt. Vom Fürsprech des Sachsenspiegels über die Rechtsanwaltsordnung von 1878 und die Zerschlagung der Anwaltschaft nach 1933 bis zur Berufsrechtsreform von 2022.
- Rechtsquellen und Normenpyramide
BRAO, BORA, FAO, RVG, StGB, StPO, GwG, DSGVO und KI-Verordnung. Welche Normen das Berufsrecht bilden, in welchem Rang sie stehen, wie die Berufsordnung das Gesetz konkretisieren darf und wo die Zitierfallen seit der Neuzählung des § 43a BRAO liegen.
- Selbstverwaltung, Kammern und eine Gerichtsbarkeit, die es so nur einmal gibt
Die Rechtsanwaltskammer als Pflichtkörperschaft mit Doppelrolle, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Satzungsversammlung, der Deutsche Anwaltverein, das Privileg, über sich selbst zu richten, das für den Betroffenen weniger komfortabel ist, als es klingt, und die Frage, was besonderes Vertrauen mit besonderer Verantwortung zu tun hat. Auch bei den Krähen.
- Das Mandat, Kontrahierungszwang und Beratungshilfe
Wie ein Mandat entsteht, durch Vertrag, Hoheitsakt oder gesetzliches Schuldverhältnis, was die Ablehnung nach § 44 BRAO kostet, warum die Beratungshilfe eine Übernahmepflicht mit Ausweg ist und welche Informationspflichten den Stoff für Beschwerden liefern.
- Der Strafverteidiger als Sonderfall des Berufsrechts
Das Berufsrecht ist für alle Anwälte geschrieben, aber der Verteidiger bewegt sich in ihm anders. Doppelstellung, Mehrfachverteidigungsverbot, Parteiverrat, Akteneinsicht, Umgang mit dem inhaftierten Mandanten, Kampf ums Recht und die Frage, was ein Verteidiger darf und was nicht.
- Nachbarberufe, europäisches Berufsrecht und die Rechtsprechung aus Straßburg
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte und Notare haben eigene Berufsordnungen mit ähnlicher Architektur. Dazu das Berufsrecht der europäischen Anwälte, die Tätigkeit im Ausland, § 118a BRAO für Doppelberufler und die Entscheidungen des Menschenrechtsgerichtshofs zur Anwaltschaft.
Zusammenhängend und mit allen Nachweisen steht dieser Teil im Skript zum anwaltlichen Berufsrecht, Teil 1 ab Seite 8.