Anwaltliches Berufsrecht
Anwaltliche Berufspflichten
Berufspflichten bewähren sich im einzelnen Mandat. Sie betreffen die Entscheidung über die Übernahme ebenso wie die Zusammenarbeit, die laufende Bearbeitung und den Abschluss eines Auftrags.
Mandanten müssen darauf vertrauen können, dass ihr Rechtsanwalt ihre Interessen eigenständig beurteilt und wahrt. Wirtschaftliche Bindungen, persönliche Nähe oder die Zusammenarbeit mit anderen können diese Aufgabe berühren. Die Prüfung beginnt vor der Mandatsannahme und endet nicht mit der ersten Kollisionskontrolle. Auch im laufenden Verfahren können sich Beteiligte, Interessen und Ausgangslage verändern.
Die Verschwiegenheit gehört zu den Grundlagen dieses Vertrauens. Im Kanzleialltag stellt sich die Frage, wer welche Informationen benötigt und auf welcher Grundlage er sie erhalten darf. Das betrifft Beschäftigte und andere Berufsträger ebenso wie technische Dienstleister. Eine praktische Arbeitsteilung ersetzt die rechtliche Prüfung nicht.
Bei Interessenkonflikten liegen mehrere Regelungsebenen nebeneinander. Ein berufsrechtliches Tätigkeitsverbot, das strafprozessuale Verbot der Mehrfachverteidigung und der Straftatbestand des Parteiverrats haben unterschiedliche Voraussetzungen. Nicht jeder Fehler auf einer Ebene erfüllt automatisch die Voraussetzungen der anderen. Umgekehrt darf eine strafrechtlich unauffällige Gestaltung nicht schon deshalb als berufsrechtlich zulässig behandelt werden.
Berufliche Sorgfalt zeigt sich bei Fristen, Information, Abrechnung und anvertrauten Geldern. Nachvollziehbare Abläufe helfen, Versäumnisse zu vermeiden und Verantwortlichkeiten zu klären. Auch deutliche Kritik an Gerichten und Behörden kann zur Interessenvertretung gehören. Ihre Bewertung hängt von Inhalt, Anlass und Zusammenhang ab.
Die Beiträge dieser Rubrik behandeln die einzelnen Pflichten und ihr Verhältnis zueinander. Im konkreten Fall kommt es darauf an, welchen Auftrag der Anwalt übernommen hat, welche Informationen vorlagen und welches Verhalten ihm vorgeworfen wird. Die bloße Unzufriedenheit mit einem Verfahrensausgang ersetzt diese Prüfung nicht.
Vertiefungen in dieser Rubrik
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Interessenwiderstreit und Parteiverrat
Berufsrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht werden getrennt geprüft statt vermischt. -
Verschwiegenheit
Umfang, Grenzen und Durchbrechungen des anwaltlichen Geheimnisses. -
Fremdgeld und Anderkonten
Anforderungen an die Verwaltung fremder Gelder und die Führung von Anderkonten. -
Sachlichkeitsgebot und Werbung
Zulässige anwaltliche Werbung zwischen gesetzlicher Öffnung und berufsrechtlicher Grenze. -
Sorgfalt, Information und Dokumentation
Praktische Pflichten bei Mandatsannahme, -führung und -beendigung. -
Ombudsperson und Hinweisgebersysteme
Berufsrechtliche Risiken bei der Tätigkeit als Ombudsstelle oder Hinweisgeberkanal. -
Vergütung und Gebührenüberhebung
Grenzen der Gebührenvereinbarung und die strafrechtlichen Risiken der Überhebung.
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Rudolph Rechtsanwälte
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