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Anwaltliches Berufsrecht

Anwaltsgericht und Verteidigung

Vom Brief der Kammer bis zur Revision beim Bundesgerichtshof. Was auf einen betroffenen Kollegen zukommt, welche Maßnahmen drohen, wie das Verfahren läuft, wie es sich zum Strafverfahren verhält und wie man sich verteidigt.

Ein unscheinbarer Umschlag der Rechtsanwaltskammer oder eine förmliche Anfrage der Generalstaatsanwaltschaft markiert oft den Beginn eines Verfahrens, das mit dem Kanzleialltag wenig gemein hat. Es geht nicht mehr um die Interessen eines Mandanten, sondern um die eigene berufliche Existenz. Die Verfahrensordnung mischt Verwaltungsrecht und Strafprozessrecht, die Richter sind Kollegen, die Öffentlichkeit ist seit 2022 zugelassen, und die Maßnahmen reichen von der Warnung bis zur Ausschließung. Wer in dieses Verfahren gerät, braucht eine Landkarte, und die acht Kapitel dieser Rubrik zeichnen sie.

Die Rubrik folgt dem Verfahrensgang. Am Anfang steht die Post von der Kammer, das Auskunftsverlangen mit seinen Grenzen und die Frage, was man der Kammer sagt und was nicht. Es folgen die Rüge und die missbilligende Belehrung als Werkzeuge der Kammer für den leichten Fall. Dann das anwaltsgerichtliche Verfahren selbst, von den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft über die Anschuldigungsschrift bis zum Instanzenzug, mit dem vorläufigen Berufsverbot als schärfster Zwischenmaßnahme. Die Maßnahmen des § 114 BRAO werden einzeln mit ihren Voraussetzungen und Folgen dargestellt. Zwei Kapitel behandeln die Rechtsfiguren, die den Ausgang häufig entscheiden, die Einheit der Pflichtverletzung und die Verjährung. Das Verhältnis zum Strafverfahren mit Vorrang, Bindung und Überhang füllt ein eigenes Kapitel, und am Ende steht die Verteidigungsstrategie mit den Fragen, die in Vortragsskripten selten vorkommen, weil sie unbequem sind.

Die Erfahrungen, aus denen diese Kapitel geschrieben sind, stammen aus der Verteidigung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und anderen Berufsträgern vor Kammern, Anwaltsgerichten und Strafgerichten. Sie waren nicht immer erfreulich, und die Kapitel verschweigen das nicht.

Die Kapitel dieser Rubrik

  1. Post von der Kammer. Was jetzt auf Sie zukommt

    Beschwerde, Auskunftsverlangen, Vermittlung, Vorlage der Handakten und persönliches Erscheinen. Welche Verfahrensstadien es gibt, was § 56 BRAO verlangt, wo die Auskunftspflicht endet, wie die Verweigerungsrechte auszuüben sind, welche Rolle die Akteneinsicht spielt und warum die erste Stellungnahme bereits Verteidigung ist.

  2. Rüge und missbilligende Belehrung

    Die Instrumente der Kammer für den leichten Fall. Voraussetzungen der Rüge nach § 74 BRAO, Anhörung, Einspruch, Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung nach § 74a BRAO, die Fünfjahresfrist, die Wirkung auf die Verjährung, die missbilligende Belehrung als anfechtbarer Verwaltungsakt und die Frage, wann sich der Einspruch lohnt.

  3. Das anwaltsgerichtliche Verfahren

    Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft, Anschuldigungsschrift, Eröffnung, Hauptverhandlung, Öffentlichkeit, Beweisaufnahme, Verständigung, Urteil, Berufung zum Anwaltsgerichtshof, Revision zum Bundesgerichtshof, das vorläufige Berufsverbot nach § 150 BRAO und die Kosten. Ein Strafprozess mit anwaltsspezifischen Abweichungen.

  4. Die Maßnahmen des § 114 BRAO

    Warnung, Verweis, Geldbuße, Vertretungsverbot und Ausschließung, der Katalog für Berufsausübungsgesellschaften, der Erziehungszweck, die Zumessung, die Kombination von Verweis und Geldbuße, die Abgrenzung zum Widerruf und zum Berufsverbot nach § 70 StGB, die Tilgung und die Sperrfrist nach der Ausschließung.

  5. Die Einheit der Pflichtverletzung, eine Fiktion mit Folgen

    Der Bundesgerichtshof entscheidet über alles, was die Anschuldigungsschrift vorwirft, einheitlich. Was der Grundsatz bedeutet, woher er kommt, was er für Teilfreispruch, Berufung, Wiederaufnahme und Verjährung bewirkt, warum die Kommentarliteratur und einzelne Anwaltsgerichtshöfe ihn ablehnen und welches Arbeitsprogramm sich für die Verteidigung daraus ergibt.

  6. Verjährung

    Fünf, zehn oder zwanzig Jahre nach § 115 BRAO, je nachdem, welche Maßnahme die Pflichtverletzung rechtfertigen würde. Beginn mit Beendigung der Tat, Ruhen während Straf- und Bußgeldverfahren, Unterbrechung durch Anhörung und Vernehmung, das Verhältnis zur Einheit der Pflichtverletzung und die Prüfung, die bei jedem alten Vorwurf zu führen ist.

  7. Strafverfahren und Berufsverfahren, Vorrang, Bindung und Überhang

    Das Doppelbestrafungsverbot gilt nicht, aber die BRAO ordnet das Verhältnis. Aussetzung nach § 118 Abs. 1 BRAO, die Sperre nach Freispruch, die Bindung an die Feststellungen des Strafurteils und ihre Lösung, der Strafbefehl, der berufsrechtliche Überhang nach § 115b BRAO in seiner Neufassung, die Einstellung nach § 153a StPO und die Strafzumessungsgründe als Verteidigungsmaterial.

  8. Verteidigungsstrategie vor dem Anwaltsgericht

    Zwei Werkzeugkoffer, der Erziehungsgedanke und die frühe Kooperation, Schweigerecht und Wahrheitspflicht, der Trugschluss der hohen Strafe, der Deal nach § 153a StPO und warum er das Berufsrecht lähmt, das Spiel auf Zeit, der freiwillige Verzicht auf die Zulassung, die Wahl des Verteidigers und die Frage, ob man dem Anwaltsgericht sagen muss, dass man KI benutzt hat.