Anwaltliches BerufsrechtEin Angebot von Rudolph Rechtsanwälte

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Grundlagen

Rechtsquellen des anwaltlichen Berufsrechts

Gesetz, Berufsordnung und gerichtliche Auslegung bestimmen, was ein Rechtsanwalt tun muss und unterlassen soll. Eine fachlich gewichtige Stellungnahme ist deshalb noch keine verbindliche Regel.

Der gesetzliche Rahmen

Die Bundesrechtsanwaltsordnung regelt den Zugang zum Beruf, die anwaltlichen Grundpflichten, die Selbstverwaltung und die berufsrechtlichen Verfahren. Ihre Vorschriften sind im Licht der Berufsfreiheit auszulegen. Art. 12 Abs. 1 GG steht damit nicht erst am Ende einer erfolglosen Auseinandersetzung mit der Kammer. Er gehört bereits zur Prüfung, welchen Inhalt eine Berufspflicht hat und wie weit ein Eingriff reichen darf.

§ 43 BRAO verlangt gewissenhafte Berufsausübung. § 43a BRAO enthält unter anderem die Verpflichtungen zur Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Sachlichkeit sowie das Verbot widerstreitender Interessen. Für Fremdgeld ist heute Absatz 7 maßgeblich, für die allgemeine Fortbildung Absatz 8. Die gesonderte Verpflichtung, nach der erstmaligen Zulassung Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen, regelt § 43f BRAO. Ähnliche Überschriften bedeuten nicht, dass die Anforderungen austauschbar wären.

Verbindliche Regeln der Selbstverwaltung

Die Berufsordnung für Rechtsanwälte und die Fachanwaltsordnung werden von der Satzungsversammlung beschlossen. § 59a BRAO bestimmt, welche beruflichen Rechte und Pflichten durch Satzung näher geregelt werden dürfen. Die BORA enthält deshalb verbindliche Einzelpflichten. Die häufige Formel, sie dürfe die BRAO nur wiederholen, würde den gesetzlichen Auftrag der Satzungsversammlung verfehlen.

Die Ermächtigung ist zugleich ihre Grenze. Eine Satzung darf dem Gesetz nicht widersprechen und darf die ihr überlassenen Regelungsgegenstände nicht beliebig ausweiten. Hinzu kommen die verfassungsrechtlichen Anforderungen. Wird eine Pflicht allein mit einer Vorschrift der BORA begründet, ist daher zu prüfen, ob diese Regel von der gesetzlichen Ermächtigung getragen wird. Die Selbstverwaltung kann verbindliches Recht setzen, aber ihre Zuständigkeit nicht selbst vergrößern.

Gerichtsentscheidungen richtig lesen

Gerichte entscheiden über konkrete Sachverhalte. Wer einer Entscheidung einen allgemeinen Rechtssatz entnimmt, muss deshalb ihren Gegenstand und die tragenden Gründe berücksichtigen. Eine Entscheidung über den Verlust der Zulassung beantwortet nicht schon die Frage nach einer angemessenen Sanktion. Eine Entpflichtung gegen den Willen des Verteidigers ist etwas anderes als seine Bestellung gegen den eigenen Willen.

Auch ein Leitsatz erspart diese Prüfung nicht. Besonders kurze Zusammenfassungen lassen leicht verschwinden, dass eine Frage ausdrücklich offengeblieben ist oder nur für eine bestimmte Verfahrenslage beantwortet wurde. Aus einem Hinweis auf eine mögliche Auslegung wird dann im nächsten Beitrag eine vermeintlich gefestigte Rechtsprechung. Juristische Genauigkeit beginnt häufig damit, dieser Verkürzung zu widerstehen.

Weitere Gesetze und europäisches Recht

Die BRAO enthält nicht das gesamte Recht der anwaltlichen Tätigkeit. Das Strafgesetzbuch schützt mit § 203 StGB Privatgeheimnisse und erfasst mit § 356 StGB den Parteiverrat. Die Prozessordnungen regeln etwa Zeugnisverweigerung, Akteneinsicht und Verteidigung. Für einzelne Tätigkeiten können geldwäscherechtliche Pflichten hinzutreten. Die Datenschutz-Grundverordnung stellt eigene Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Diese Regeln haben unterschiedliche Voraussetzungen. Ein berufsrechtliches Tätigkeitsverbot und ein strafrechtlicher Tatbestand dürfen nicht allein wegen eines ähnlichen Schutzzwecks gleichgesetzt werden. Dasselbe gilt für das Verhältnis von Verschwiegenheit und Datenschutz. Eine datenschutzrechtliche Erlaubnis beantwortet nicht ohne Weiteres die Frage, ob ein Berufsgeheimnis offenbart werden darf. Die verschiedenen Formen rechtlicher Verantwortung müssen getrennt geprüft und anschließend aufeinander abgestimmt werden.

Orientierung und geltendes Recht

Leitfäden der Kammern, Stellungnahmen des Deutschen Anwaltvereins und Empfehlungen europäischer Berufsorganisationen können wertvolle Argumente enthalten. Ihre Qualität bemisst sich an der Begründung und ihrer tatsächlichen Grundlage. Verbindlichkeit entsteht nicht bereits dadurch, dass eine Empfehlung von einer anerkannten Institution stammt.

Für Reformen gilt Entsprechendes. Ein Vorschlag, ein beschlossener Normtext und dessen Inkrafttreten sind unterschiedliche Schritte. Wer seine Kanzlei organisiert oder eine Pflichtverletzung verteidigt, benötigt die für den maßgeblichen Zeitpunkt geltende Fassung. Eine überzeugende Zukunftsperspektive ist noch keine gegenwärtige Befreiung von einer gesetzlichen Pflicht.

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