Anwaltliches BerufsrechtEin Angebot von Rudolph Rechtsanwälte

Rudolph Rechtsanwälte · Nürnberg
Kontakt zur Kanzlei

KI im Anwaltsberuf

KI, anwaltliche Sorgfalt und Haftung

Ein zweites Modell kann einen Fehler finden. Es kann ihn auch bestätigen. Die Qualität anwaltlicher Arbeit entscheidet sich an der Prüfung des Ergebnisses und daran, ob das gewählte Verfahren der Aufgabe gerecht wird.

Ein Schriftsatz kann am Fall vorbeiarbeiten

Vor dem Kammergericht ging es um einen Handyverstoß. Die Verteidigung arbeitete dennoch mit Textbausteinen zu Geschwindigkeitsmessungen und trug Unwahres zum Verfahrensgeschehen vor. Schon in einem früheren Verfahren hatte sie Messfragen behandelt, obwohl ein Parkverstoß Gegenstand des Vorwurfs war. Der passende Schriftsatz schien jeweils in einem anderen Verfahren unterwegs zu sein.

Der Beschluss vom 25.8.2025 – 3 ORbs 164/25 – kritisiert diese sinnlos automatisierte Prozessführung. Er stellt nicht fest, welches KI-Modell verwendet worden wäre, und behandelt auch keinen nachgewiesenen Bestand erfundener Gerichtsentscheidungen. Seine Bedeutung liegt näher an der anwaltlichen Grundaufgabe. Ein Text muss den tatsächlichen Fall bearbeiten. Die nicht tragende Erwägung des Senats, selbst einem zufällig zutreffenden Verfahrensangriff könne der Erfolg zu versagen sein, ist davon zu unterscheiden und kein allgemeines Verbot automatisierter Unterstützung.

Die Quelle muss die Aussage tragen

Generative Systeme können Fundstellen erfinden, vorhandene Entscheidungen falsch zuordnen und Einschränkungen übersehen. Ein plausibles Aktenzeichen ist deshalb kein Rechercheergebnis. Verwendet der Anwalt eine Entscheidung als Beleg, muss er prüfen, ob sie existiert und ob ihr Inhalt die betreffende Aussage trägt. Schnabl hebt diese Kontrolle für generierte Inhalte und Fundstellen hervor (RDi 2025, 8 Rn. 21–22).

Eine unabhängige maschinelle Gegenprüfung kann dabei nützlich sein. Sie kann Widersprüche, übersehene Einwände und unklare Formulierungen sichtbar machen. Sie ersetzt die Prüfung an der Quelle nicht. Stimmen zwei Modelle überein, ist zunächst nur geklärt, dass zwei Modelle übereinstimmen. Für die anwaltliche Verwendung kommt es auf das Urteil, den Normtext und den tatsächlichen Akteninhalt an.

Nicht jeder Fehler erfüllt jede Berufspflichtverletzung

Haftungsrechtliche Sorgfalt, berufsrechtliche Verantwortung und strafrechtliche Schuld sind getrennt zu beurteilen. § 43a Abs. 3 BRAO bezeichnet insbesondere die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten als unsachlich. Eine versehentlich übernommene falsche KI-Aussage ist deshalb nicht schon begrifflich eine bewusste Unwahrheit. Ob andere Pflichten verletzt wurden, bleibt zu prüfen.

Auch fehlender straf- oder bußgeldrechtlicher Vorsatz erledigt die Berufsrechtsfrage nicht. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 5.3.2026 – AnwSt(B) 8/25 – auf die mögliche berufsrechtliche Bedeutung fahrlässigen Verhaltens hingewiesen und zugleich eine sorgfältige Prüfung der konkreten Relevanz verlangt. Der Beschluss betrifft keine KI-Nutzung. Er eignet sich daher als Beleg für die Trennung der Maßstäbe, nicht als unmittelbare Entscheidung über die anwaltliche Verwendung eines Sprachmodells.

Kann auch der Verzicht sorgfaltswidrig werden

Eine allgemeine Pflicht, ein bestimmtes KI-Produkt einzusetzen oder jeden Schriftsatz maschinell gegenprüfen zu lassen, folgt aus der BRAO nicht. Die Frage nach einer geeigneten Arbeitsmethode bleibt gleichwohl berechtigt. Bei einem großen Aktenbestand kann technische Unterstützung eine Prüfung ermöglichen, die mit einer ungeordneten manuellen Suche kaum zuverlässig zu leisten wäre. Entscheidend sind Leistungsfähigkeit, Kontrollierbarkeit und Eignung für die konkrete Aufgabe.

Wer ein geeignetes Werkzeug ablehnt, muss sich deshalb sachlichen Fragen nach der Qualität seiner Alternative stellen. Daraus entsteht noch keine prozessuale Beweislastumkehr und keine bereits feststehende Haftung wegen Technikverzichts. Kilian unterscheidet entsprechend mögliche zivilrechtliche Sorgfaltsanforderungen von der Begründung sanktionierbarer Berufspflichten (DStR 2026, 680, II.3–4). Die Berufspflicht lautet nicht, möglichst modern zu arbeiten. Sie verlangt eine Arbeit, die dem Mandat gerecht wird.

Nachvollziehbar entscheiden

Für die Kanzleiorganisation empfiehlt es sich, zugelassene Einsatzbereiche, geprüfte Datenwege und die erforderliche Ergebniskontrolle festzuhalten. So lässt sich später erklären, warum ein Werkzeug für eine Aufgabe verwendet wurde und wie die Risiken behandelt wurden. Das ist etwas anderes als die unterschiedslose Speicherung jedes Prompts samt sämtlichen Mandatsinhalten.

Eine gute Dokumentation macht die fachliche Entscheidung nachvollziehbar. Sie kann die Entscheidung nicht ersetzen. Wer eine ungeprüfte Antwort nur besonders ordentlich ablegt, hat damit noch keine bessere anwaltliche Arbeit geleistet. Zum Schutz der eingegebenen Informationen gehört die gesonderte Prüfung des berufsrechtlichen Rahmens.

Kontakt zur Kanzlei über kanzlei@rudolph-recht.de.