Editorial · KI und Anwaltsberuf
Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. Diese Website schon.

Möglich wurde das durch eine Entwicklung der künstlichen Intelligenz, deren Tempo selbst diejenigen überrascht, die sich seit Jahren mit KI beschäftigen. Die pubertierenden Halluzinierer von gestern sind zu verlässlichen Maschinen-Lektoren und Co-Autoren gereift. Es ist nicht zu unterschätzen, wie tiefgreifend diese Entwicklung das Berufsbild der Anwaltschaft verändern wird.
Die Themen und Notizen stammen aus meiner anwaltlichen Praxis und aus Vorträgen und Seminaren, die ich in den vergangenen Jahren vor Kollegen halten durfte. Strafverteidigung und die Verteidigung von Berufsträgern vor Kammern und Anwaltsgerichten nehmen deshalb mehr Raum ein als in den üblichen Darstellungen aus Sicht der Kammern oder Verbände.
Gemeinsam mit dem renommierten Strafrechtler Prof. Dr. Robert Esser von der Universität Passau hatte ich zuletzt für die FAU Academy der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg das Fachseminar „Potentiale der Strafverteidigung: Aktuelle Herausforderungen auf nationaler und internationaler Ebene“ konzipiert. Das für den 21. November 2025 angesetzte Seminar sollte aktuelle Entwicklungen praxisnah beleuchten, dabei auch die Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz im Verteidigeralltag.
Robert war ein von mir hochgeschätzter und international angesehener Strafrechtsexperte, der keine Berührungsängste mit Strafverteidigern hatte. Am 19. November 2025, nur zwei Tage vor der geplanten Durchführung, verstarb Robert Esser völlig überraschend.
Die Materialien blieben zurück. Notizen, Entwürfe, Quellen und Gedanken, die auf ihre Ausarbeitung warteten. Mit Hilfe künstlicher Intelligenz habe ich sie nun in Form gebracht.
Für das Projekt habe ich vor allem ChatGPT und Claude eingesetzt. Beide leisten bei juristischen Texten inzwischen Erstaunliches. Claude Faible 5.1 wirkt sprachlich gelegentlich etwas eleganter. ChatGPT Astra 6 demonstriert eindrucksvoll, wie sich ganze Arbeitsabläufe automatisieren lassen – Dokumente lesen, Material ordnen, eine Website anmelden und online stellen. Tätigkeiten, für die man früher Stunden gebraucht oder teure Spezialisten beauftragt hätte. Heute genügt ein klar formulierter Auftrag – verbunden mit menschlicher Kontrolle und Kreativität an den entscheidenden Stellen.
Dabei geriet sogar das Bundesverfassungsgericht in die Korrekturschleife. In seiner Jones-Day-Entscheidung nennt es in Rn. 74 für zwei Beschlüsse der Landgerichte Bochum und Mannheim jeweils das Jahr 2017. Richtig sind 2016 und 2012 (BVerfG, Beschluss vom 27.06.2018 – 2 BvR 1405/17; dazu mein Aufsatz, StraFo 2019, 57 ff., und die Webfassung auf rudolph-recht.de). Eine KI fand den Fehler des BVerfG ungefragt. Prüfen Sie ihn nach!
Der Fehler wäre dem Bundesverfassungsgericht wohl nicht passiert, wenn es vor Veröffentlichung der Entscheidung noch einmal einen Maschinen-Lektor konsultiert hätte – was nach meiner Überzeugung in wenigen Jahren für Anwälte zur Pflicht werden wird.
Sind das nun KI-generierte Texte? Oder sind es meine Texte?
Die Gedanken stammen von mir. Die Notizen stammen von mir. Die Auswahl der Themen, die Fragestellungen, die Wertungen und die redaktionellen Entscheidungen stammen von mir. Einen erheblichen Teil der Recherche, Strukturierung, Formulierung und technischen Umsetzung hat jedoch die künstliche Intelligenz übernommen.
Man könnte das Ergebnis ein Hybridwerk nennen. Im Silicon Valley spricht man vom Centaurus: einem Wesen, halb Mensch, halb Nicht-Mensch. Der Mensch gibt Richtung, Urteil und Verantwortung. Die Maschine trägt Last, Tempo und Reichweite. Der Centaur ist weder reiner Autor noch bloßes Werkzeug. Durch den richtigen Einsatz wird KI vom Werkzeug zum Instrument. Vom Schraubenzieher zur Meistergeige.
Ich werde nicht jeden einzelnen Text als maschinengeneriert kennzeichnen – schon weil ich oft selbst nicht mehr weiß, welche Formulierung eigentlich von wem stammt. Damit halte ich mich an Art. 50 Abs. 4 der europäischen KI-Verordnung, die für redaktionell kontrollierte Inhalte, für die eine natürliche oder juristische Person die Verantwortung übernimmt, eine Ausnahme von der Offenlegungspflicht vorsieht.
Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. Diese Website schon. Was das für die anwaltliche Arbeit bedeutet, muss jeder für sich selbst entscheiden. Auf die Zustimmung der letzten Bedenkenträger muss dafür niemand warten.