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Anwaltliches Berufsrecht

Anwaltsgericht und Verteidigung

Ein berufsrechtlicher Vorwurf trifft Rechtsanwälte in ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit. Eine tragfähige Verteidigung beginnt damit, das Verfahren, seinen Gegenstand und die möglichen Folgen genau zu bestimmen. Nicht jedes Schreiben der Rechtsanwaltskammer leitet ein anwaltsgerichtliches Verfahren ein.

Eine Beschwerde, ein Auskunftsverlangen, eine missbilligende Belehrung, eine Rüge und eine gerichtliche Anschuldigung unterscheiden sich in Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Der Inhalt des Schreibens, die angeführte Rechtsgrundlage und die konkrete Verfahrenslage bestimmen, welche Reaktion in Betracht kommt. Vor einer Erklärung zur Sache sollten der erhobene Vorwurf und die zugrunde liegenden Unterlagen bekannt sein. Eigene Verfahrensrechte und die Verschwiegenheit gegenüber Mandanten können zusammentreffen. Eine vorschnelle ausführliche Stellungnahme ist ebenso wenig eine allgemeine Lösung wie das Ignorieren von Kammerpost.

Gegenstand der Ahndung ist eine schuldhafte Verletzung der maßgeblichen Berufspflicht. Ob eine Tätigkeit im Rückblick anders hätte ausgeführt werden können, reicht dafür nicht. Sachverhalt, Verantwortlichkeit und rechtliche Bewertung sind auseinanderzuhalten. Das gilt auch, wenn mehrere Personen an der Mandatsbearbeitung beteiligt waren. Entlastende Umstände können sich gerade aus Unterlagen ergeben, die bei isolierter Betrachtung eines einzelnen Vorgangs nicht sichtbar werden. Eine bestimmte Sanktion folgt nicht aus einem Schlagwort.

Ein Sachverhalt kann zugleich strafrechtliche, berufsrechtliche und zulassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Diese Verfahren sind aufeinander abzustimmen, bleiben aber rechtlich verschieden. Ein Strafurteil führt nicht automatisch zu jeder denkbaren berufsrechtlichen Folge. Eine strafprozessuale Einstellung erledigt nicht ohne weiteres sämtliche Berufsfragen.

Die folgenden Beiträge behandeln die Kammeranfrage, die Rüge, den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens, den Maßnahmenkatalog, die Verjährung, die einheitliche Ahndung mehrerer Vorwürfe und das Verhältnis zum Strafverfahren.

Vertiefungen in dieser Rubrik (Entwürfe, Stand 10. September 2026)

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